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Heizungscheck Verpflichtende Heizungsprüfung für Gasheizungen

Energiesparen ist wichtiger denn je. Aus diesem Grund verpflichtet die Bundesregierung Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen zu einer einmaligen Überprüfung ihrer Anlage bis zum

15. September 2024.

In Kraft getreten ist die zweite Energiesparverordnung am 1. Oktober 2022. Die verpflichtende Heizungsprüfung muss innerhalb dieser zwei Jahre durchgeführt werden – und zwar von Fachkräften aus den Bereichen Schornsteinfegerhandwerk, Energieberatung, Gas- und Wasserinstallation oder Heizungsbau.

Die verpflichtende Heizungsprüfung ist keine Wartung, aber Sie können den Check mit einer regulären Wartung Ihrer Heizung koppeln. So sparen Sie beispielsweise Anfahrtskosten.

Was wird bei der Heizungsprüfung gemacht?

Im Wesentlichen geht es darum, Ihre Gasheizung hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu überprüfen. Dabei wird geprüft, ob

  • die technischen Parameter so eingestellt sind, dass die Heizung möglichst wenig Energie verbraucht,
  • effiziente Hochleistungspumpen eingesetzt werden,
  • Rohrleitungen und Armaturen gedämmt sind.

Die verpflichtende Heizungsprüfung wird oft verwechselt mit dem Heizungs-Check nach DIN EN 15378, den es schon lange gibt. Hierbei werden verschiedene Heizungskomponenten und Funktionen nach einer standardisierten Checkliste überprüft. Die Heizungsprüfung wurde auf Basis des Heizungs-Checks nach DIN EN 15378 entwickelt, ist aber weniger umfangreich, weswegen die Heizungsprüfung oft auch als Heizung-Check 2.0 bezeichnet wird.

Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser

Sinnvoll ist auch ein hydraulischer Abgleich, dieser ist allerdings erst für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten mit einer Gaszentralheizung Pflicht. Beim hydraulischen Abgleich wird geprüft, wie hoch die Wärmeleistung sein muss, um die einzelnen Wohnräume zu beheizen (Heizlast). Auf dieser Basis werden dann die nötige Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt. Das Fachpersonal prüft auch, ob ein gleichbleibender Druck in allen Leitungen vorhanden ist, um ausreichend Warmwasser zu den Heizkörpern zu transportieren. Der hydraulische Abgleich sorgt also für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und ist daher ein wichtiger Baustein zur Energieeinsparung.

Pflicht zur Optimierung der Gasheizung

Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die Heizung mangelhaft ist oder zu viel Energie verbraucht, sind Sie verpflichtet, sie zu optimieren. Hierzu gehört z. B. der Austausch ineffizienter Heizungspumpen oder die Dämmung der Heizungsrohre.

Termine für den Heizungs-Check auf einen Blick

  • Einfacher Heizungs-Check inklusive Umsetzung von erforderlichen Optimierungsmaßnahmen bis zum 15. September 2024
  • Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser ab zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023
  • Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024

Was ist der Unterschied zwischen einer Heizungsprüfung und einer Wartung?

Die Heizungsprüfung dient lediglich der Optimierung der Heizungsanlage in Bezug auf mögliche Energieeinsparungen. Die Heizungsprüfung beschäftigt sich neben der effizienten Einstellung von Anlagenparametern vor allem mit anderen Bestandteilen des Heizsystems wie z. B. Pumpen, Rohrleitungen, Armaturen und der optimalen Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich).

Die Wartung hingegen ist vor allem auf den sicheren Anlagenbetrieb ausgelegt, um das Heizgerät instand zu halten, das Ausfallrisiko zu verringen und die Gerätelebensdauer zu verlängern. Im Rahmen der Wartung wird das Gerät beispielsweise gereinigt und es werden Verschließteile getauscht. Daher sollte eine Wartung zusätzlich zur Heizungsprüfung durchgeführt werden.

Bestandteile einer Heizungsprüfung

  • Prüfung und ggf. Optimierung der Anlagenparameter hinsichtlich Energieeffizienz
  • Prüfung Einsatz effizienter Heizungspumpen im Heizsystem
  • Prüfung Notwendigkeit etwaiger Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen
  • Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten mit Gaszentralheizung: Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleich s

Bestandteile einer Wartung

  • Reinigung des Geräts
  • Prüfung des Gerätes und des Luft-/Abgassystems
  • Prüfung und ggf. Korrektur der Reglereinstellungen
  • Prüfung des Granulats und des ph-Werts am Auslauf des Neutralisators (falls vorhanden)
  • Austausch von Verschließteilen

Bin ich auch zu einer Heizungsprüfung verpflichtet, wenn ich vor Kurzem meine Heizung getauscht habe?

Ja, wenn es sich bei der neuen Heizung um ein Gasgerät handelt. Es kann sein, dass die Einstellungen Ihrer neuen Heizung im Rahmen der Inbetriebnahme auf einen hohen Komfort ausgelegt wurden und daher eventuell Optimierungspotential in Bezug auf die Energieeffizienz besteht. Optimierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Rohrleitungsdämmung oder effizientere Pumpen werden bei einer neuen Heizung in den meisten Fällen nicht erforderlich sein.

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt lediglich in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

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